Ein Teil des Projektteams mit den mobilen Vernehmungssystemen
Bei einer europaweiten Ausschreibung des Hessischen Landeskriminalamts für die Beschaffung von über 40 mobilen Vernehmungssystemen konnte sich Mangold aufgrund seiner leistungsfähigen Lösungen und Serviceleistungen gegen mehrere internationale Mitbewerber durchsetzen.
Das portable Videovernehmungssystem wurde auf Basis der firmeneigenen bewährten Systemkomponenten speziell an die Anforderungen des LKA-Hessen angepasst und konnte so alle Anforderungen der Ausschreibung erfüllen.
Mit Neuregelung des §136 Abs. 4 der Strafprozessordnung sollen ab dem 1. Januar 2020 in folgenden Fällen strafrechtskonforme Videovernehmungen durchgeführt werden:
Weiterhin regelt § 58a der Strafprozessordnung die Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton:
Doch wie erhält man zum Beispiel zuverlässige, gerichtsverwertbare Aussagen von Kindern, wenn dabei entwicklungsspezifische Bedürfnisse beachtet werden müssen?
Hierzu zählt neben der fachlichen Qualifikation von Vernehmungspersonen vor allem auch die Notwendigkeit, die Verfahrens- bzw. Prozessdauer so kurz wie möglich zu halten. Wiederholte Befragungen sollen vermieden werden.
In Fällen sexuellen Missbrauchs kann die videodokumentierte Vernehmung von Kindern in Diensträumen abseits des normalen Polizeibetriebs sehr erfolgreich sein und zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Hierbei wichtig ist der Aufbau von Vertrauen, kindergerechtes Fragen und die Bereitstellung von Accessoires wie Bildtafeln, Malblocks, Kinderheften, Spielzeugen, Stofftieren etc.
Kindgerechte Vernehmung
Das mobile Vernehmungssystem von Mangold enthält die bewährte und zukunftsweisende Softwareapplikation Mangold VideoSyncPro Studio mit einer Vielzahl von Funktionen, bei gleichzeitig leichter Bedienung.
Mobile Systeme von Mangold sind universell und bieten die Möglichkeit, ohne viel Vorbereitungs- und Installationsaufwand Kinder sowohl in Vernehmungsräumen als auch in ihren gewohnten Umgebungen zu vernehmen. Mehrfachvernehmungen durch Polizei, Ermittlungsrichter, Glaubwürdigkeitsgutachter, Vormundschaftsgericht usw. können damit häufig vermieden werden. Vernehmungen von kindlichen Zeugen in Hauptverhandlungen sind damit vielfach nicht mehr notwendig.
Auch beauftragte Sachverständige könnten bei der Erstellung ihrer psychologischen Gutachten auf bestehende Videographie-Dateien zurückgreifen. Die Bild-Ton-Aufzeichnungen bieten den Gutachtern weit mehr psychologische Profilinformationen über eine Person als Vernehmungsprotokolle.
Bei den gemäß §136 Abs. 4 der Strafprozessordnung möglichen bzw. geforderten Videovernehmungen handelt es sich um sensible Vorgänge, die auch von allen Beteiligten psychisch viel abverlangen. Die kleinste Unsicherheit oder Störung des Prozesses kann negative Resultate zur Folge haben. Vernehmungsbeamte können sich keine technischen Pannen, umständliches Handling, Störungen in Bild oder Ton sowie andere Unzulänglichkeiten leisten. Die geringste technische Störung kann schon ablenken und vor allem bei psychisch labilen Zeugen dazu führen, die Vernehmung abbrechen zu müssen.
Entscheidend für den Ermittlungserfolg in diesem sensiblen Umfeld ist die Wahl eines Anbieters mit praxiserprobter, störungsfreier und zukunftssicherer Technik. Mit einer speziell auf das LKA-Hessen abgestimmten Individuallösung hat Mangold International das Hessische Landeskriminalamt von der Leistungsfähigkeit seiner mobilen Vernehmungssysteme überzeugt. Entscheidend waren hardware- und softwaretechnische Eigenschaften und Funktionen sowie umfangreiche Serviceleistungen gemäß der geforderten Ausschreibung.
Alle Komponenten des mobilen Vernehmungssystems von Mangold sind in einem Rollkoffer enthalten, in wenigen Minuten aufgebaut und einsatzbereit. Der Spezialkoffer ist auf minimales Gewicht und maximale Stabilität optimiert.
Die Audio-/Videoaufnahmen können durch eine Person ohne spezielle technische Fachkenntnisse abgewickelt werden. Das System kann ohne personalintensive Schulung nach dem Prinzip „aufbauen-einschalten-läuft“ intuitiv bedient werden.
Das Mangold-System bietet die Möglichkeit, Videovernehmungen mit Konferenzfunktion live in entfernte Räume, wie zum Beispiel Gerichtssäle zu übertragen.
Die verwendeten Kameras erfassen sowohl die zu vernehmende Person als auch den gesamten Raum. So kann mittels der Audio-/Videodokumentation belegt werden, dass während der Vernehmung keine versteckte Beeinflussung der zu vernehmenden Person stattgefunden hat, und dass sich keine weiteren Personen im Raum befunden haben.
Durch diese weitwinklige Aufzeichnung ist es auch möglich, dass sich die Personen, zum Beispiel Kinder mit viel Bewegungsdrang, während der Vernehmung im Raum bewegen.
Die Lautstärke von Zeugen und Opfern kann sehr unterschiedlich sein und die Position der akustischen Quelle aufgrund von spontanen Kopf- und Körperbewegungen stark variieren. Ebenso sprechen Zeugen und Opfer zum Teil naturgemäß sehr leise und undeutlich. Dies wurde bei der Auswahl und Entwicklung der von Mangold eingesetzten Audiotechnik berücksichtigt.
Synchronität
Videobeobachtungssysteme von Mangold stellen auch bei längeren Aufnahmen die synchrone Aufzeichnung der Video- und Mikrofonsignale sicher.
Auch die Videosignale unterschiedlicher Kameras sind untereinander synchron.
Beide Aspekte sind technisch besonders herausfordernd und nicht selbstverständlich bei anderen Videoaufzeichnungssystemen.
Die mit dem Mangold VideoSyncPro Studio erstellten Aufnahmen sind gerichtsverwertbar (Aktenzeichen, Timecode, Datum & Uhrzeit, Ort, Echtheitsprüfung, Kommentarfunktion). Zur Prüfung der Datenintegrität wird direkt bei der Aufnahme für jede Videodatei eine Prüfsumme berechnet. Wird die betreffende Aufnahme wieder geöffnet, erfolgt eine Überprüfung dieser Checksumme. Sind die Prüfsummen identisch, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Aufnahmedatei nicht verändert wurde. Da in einer Sitzung mehrere Videos unabhängig, aber synchron zueinander aufgezeichnet werden, müssten in einem Manipulationsversuch alle Videos verändert werden, was die Aufzeichnung nochmals sicherer gegen solche Versuche macht.
Zur Kennzeichnung und Kommentierung relevanter Vernehmungsstellen können während und nach der Aufnahme entsprechende Marker mit Zeitstempel gesetzt und Kommentare eingetragen werden. Die Kommentare werden später automatisch in einem Vernehmungsbericht eingetragen.
In der Praxis kommt es vor, dass ein Vernehmungsbeamter den Raum während einer Aufnahme kurz verlassen oder ein Anwalt ein separates Mandantengespräch führen muss. In diesen Fällen bietet die Mangold VideoSyncPro Studio Software die Möglichkeit, eine Aufnahme zu pausieren, ohne den Zeitfluss zu unterbrechen.
Um alle relevanten Informationen im Überblick zu erhalten, wird zu jeder Aufnahme automatisch ein Aufzeichnungsreport als PDF erstellt. Im Report werden die Grunddaten zur Vernehmung, die Kommentareinträge sowie die Zeitstempel der Marker angezeigt.
Die Mangold VideoSyncPro Studio Software verfügt über ein weitreichendes Sicherheits- und Rechtekonzept. Damit können Benutzerrollen erstellt und vergeben werden, wie beispielsweise „Administrator“ oder „Sachbearbeiter“. Diese Rollen können dann unterschiedliche Funktionen der Software nutzen. So kann sichergestellt werden, dass Änderungen an der Systemkonfiguration nur von fachlich und rechtlich autorisierten Personen erfolgen.
Laut Gesetz müssen Videovernehmungen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens sicher aufbewahrt werden. Danach werden die Dateien gelöscht und die Datenträger an den Besitzer, d. h. zum Beispiel die zuständige Polizei, zurückgegeben. Die Mediendateien werden allerdings wegen möglicher Wiederaufnahmeverfahren bzw. geltender Verjährungsfristen zum Teil länger aufbewahrt.
Vernehmungsdateien müssen zu jedem Zeitpunkt problemlos zwischen den Behörden ausgetauscht werden können. Wegen der Möglichkeit des Missbrauchs muss zudem sichergestellt sein, dass die Dateien als Bestandteil der Strafakte niemals in falsche Hände gelangen und kopiert werden können.
Die mit Mangold VideoSyncPro Studio erstellten Audio- und Videodateien erfüllen diese Anforderungen in unterschiedlicher Weise:
Kompatibilitätsprobleme zwischen Polizeibehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie zeitaufwendiger Konvertier- und Exportaufwand sind damit nicht zu erwarten.
Das mobile Vernehmungssystem von Mangold International ist technisch auf dem neuesten Stand, modular aufgebaut, individuell anpassbar und sofort einsatzbereit - eine sichere Investition für die Zukunft.
Die Polizei Hessen ist mit dieser Lösung sehr gut aufgestellt und erhält auch nach Auslieferung umfangreiche Serviceleistungen und langfristigen Support.