Barnahus-Modell · §58a/§255a/§168e StPO · Made in Germany
Kindgerechte Vernehmung: Aufzeichnung für Childhood-Häuser
- Unterstützt die Méndez-Prinzipien
- §58a / §255a / §168e StPO
- Made in Germany
Jede erneute Vernehmung lässt das Erlebte wieder lebendig werden
Kindgerechte Vernehmungen stellen besondere Anforderungen an Technik, Recht und Organisation.
Psychologische Belastung
Mehrfachvernehmungen, die Konfrontation mit Beschuldigten und eine bedrohliche Gerichtssaal-Atmosphäre belasten Kinder zusätzlich.
Rechtliche Anforderungen
Beschleunigungsgebot bei Minderjährigen (§ 48a StPO), Pflicht zur richterlichen Videovernehmung (§ 58a StPO) und Vermeidung wiederholter Befragungen.
Technische Defizite
Vielerorts fehlen geeignete technische Ausstattung und kindgerechte Vernehmungsräume.
Beweisqualität
Schriftliche Protokolle sind subjektiv gefiltert, nonverbale Kommunikation geht verloren, und die Glaubhaftigkeitsbeurteilung wird erschwert.
Sie sind die Experten für die Vernehmung von Kindern
Wir wissen, was eine Aufzeichnung braucht, damit sie im Verfahren trägt, und wie die Technik im Hintergrund bleibt, damit sich das Kind auf das Gespräch einlassen kann. Mangold International liefert Technik, Installation, Schulung für die Bedienung und Support.
Mehr als 35 Jahre Erfahrung
Über 35 Jahre Expertise in professioneller Audio-/Video-Aufzeichnungstechnik.
Über 50 Systeme in Hessen
Landesweiter Einsatz beim Hessischen Landeskriminalamt, auch in Childhood-Häusern.
Umfassender Support
Von der Ersteinrichtung über die Einweisung in die Bedienung bis zum laufenden Betrieb.
In drei Schritten
So kommt Ihre Einrichtung zur kindgerechten Vernehmung
- 1
Räume und Abläufe klären
Gemeinsam klären wir Vernehmungsraum, Mitschauraum, Standorte und IT-Vorgaben Ihrer Einrichtung.
- 2
Einrichten und einweisen
Mangold International installiert den Vernehmungsraum mit vollständiger Raumabdeckung oder liefert einsatzbereite Rollkoffer und weist die Anwenderinnen und Anwender in das System ein.
- 3
Einmal vernehmen
Per Knopfdruck aufzeichnen, das Kind einmal vernehmen und die Aufzeichnung im Verfahren so oft vorführen, wie es nötig ist.
Schutz des Kindeswohls
Das Kind muss seine Geschichte nur einmal erzählen: Hochwertige audiovisuelle Aufzeichnungen schützen vor Mehrfachvernehmungen und belastenden Situationen.
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen
Hochwertige audiovisuelle Aufzeichnungen ermöglichen die Verwendung in der Hauptverhandlung gemäß § 255a StPO, ohne erneute Befragung des Kindes.
Geschützte Vernehmungsumgebung
Kindgerechte Räume mit separaten Eingängen, keine Konfrontation mit Beschuldigten durch Videoübertragung in andere Räume (§ 168e StPO).
Reduzierte Belastung
Die Vernehmungsaufzeichnung ersetzt die belastende Zeugenaussage im Gerichtssaal. Kinder müssen traumatische Erlebnisse nicht mehrfach schildern.
Die Aussage, wie sie gemacht wurde
Vollständige Wirklichkeitsfestschreibung für eine nachvollziehbare Aussagenbeurteilung.
Im Unterschied zu schriftlichen Protokollen erfasst die Videoaufzeichnung Mimik, Gestik, Tonlage und den gesamten Vernehmungsverlauf vollständig.
Gerichte und Gutachter können nonverbale Kommunikation und Vernehmungssituation nachvollziehen, eine wichtige Grundlage für Glaubhaftigkeitsbegutachtungen.
Mehrere synchronisierte Kameras dokumentieren Raum, Beteiligte und Details. Die vollständige Raumabdeckung beugt Vorwürfen externer Beeinflussung vor.
Nachvollziehbare Dokumentation
Dokumentation, die für die gerichtliche Verwertung ausgelegt ist.
Vollständige Metadaten
Die automatische Erfassung von Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Ort und Timecode ist auf die Anforderungen der StPO an Videovernehmungen ausgelegt.
Authentizitätssicherung
Echtzeit-Prüfsummen erkennen jede Veränderung der Aufzeichnung, die AES-256-Verschlüsselung schützt die Daten.
Nachweis ordnungsgemäßer Vernehmung
Die vollständige Aufzeichnung schützt alle Beteiligten durch den lückenlosen Nachweis der Durchführung, inklusive dokumentierter Pausen.
Mobile und stationäre Systeme
Lösungen für jeden Einsatzort, von Childhood-Häusern und Kinderschutzgruppen bis zu Gerichtsgebäuden.
Mobiles Vernehmungssystem
Komplettes System im Rollkoffer
Überall verfügbar, auch in Childhood-Häusern, Kinderschutzgruppen, Psychiatrien oder Justizvollzugsanstalten. Keine feste Infrastruktur erforderlich.
In 5 Minuten einsatzbereit
Schneller Aufbau ermöglicht flexible Einsätze vor Ort ohne aufwendige Vorbereitung.
Landesweit bewährt
Über 50 mobile Systeme im landesweiten Einsatz, z.B. beim Hessischen Landeskriminalamt.
Stationärer Vernehmungsraum
Kindgerechte Raumgestaltung
Freundliche Atmosphäre und kindgerechtes Mobiliar schaffen eine angenehme Umgebung für sensible Befragungen.
Separate Kontrollräume
Live-Übertragung in Nebenräume ermöglicht Beobachtung ohne direkte Anwesenheit (Voice-of-God-Funktion).
Geeignet für § 168e StPO
Getrennte Vernehmung ohne Konfrontation des Kindes mit dem Beschuldigten.
Mangold VideoSyncPro Software
Bedienung mit geringem Einarbeitungsaufwand, für nachvollziehbar dokumentierte Aufzeichnungen.
Einfache Bedienung
Mit geringem Einarbeitungsaufwand bedienbar, damit sich die Vernehmenden auf das Gespräch mit dem Kind konzentrieren können.
Echtzeit-Wasserzeichen
Automatische Einblendung von Metadaten wie Aktenzeichen, Datum und Uhrzeit für eine nachvollziehbare Dokumentation.
Marker und Reports
Zeitstempel für wichtige Momente und automatische PDF-Reporterstellung für vollständige Dokumentation.
Sicherheit & Datenschutz
AES-256-Verschlüsselung
AES-256-Datenverschlüsselung nach den vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Verfahren möglich.
Automatisierte Integritätsprüfung
Prüfsummen sichern die Unversehrtheit der Aufzeichnungen und erkennen jede Veränderung.
Rollenbasiertes Zugriffsmanagement
Nur befugte Personen erhalten Zugriff auf sensible Vernehmungsaufzeichnungen.
DSGVO-konforme Verarbeitung
Alle Daten werden lokal verarbeitet, ohne Cloud-Übertragung sensibler Vernehmungsdaten.
KI-gestützte Transkription
Weniger Aufwand bei der Protokollierung, vollständig offline und DSGVO-konform.
Keine Internetverbindung erforderlich, alle Daten bleiben lokal auf dem Vernehmungssystem.
Transkription in verschiedenen Sprachen mit automatischer Sprechererkennung.
Die automatische Transkription reduziert den Aufwand für die Protokollierung.
Wir unterstützen die Umsetzung der Méndez-Prinzipien
Die Méndez-Prinzipien sehen die Aufzeichnung als Schutzmaßnahme für Befragte und Vernehmende. Bei der Vernehmung von Kindern macht die vollständige Aufzeichnung transparent und überprüfbar, wie die Befragung geführt wurde. Zugleich ist sie eine Grundlage, um die eigene Vernehmungspraxis auszuwerten.
Einmal aussagen statt immer wieder
Über 50 Systeme in Hessen, im Einsatz auch in Childhood-Häusern. Sprechen Sie mit uns über Räume, Standorte und Abläufe Ihrer Einrichtung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine kindgerechte Vernehmung?
Eine kindgerechte Vernehmung ist die strukturierte, traumasensible Befragung eines Kindes als Zeuge oder Opfer einer Straftat. Sie folgt etablierten Protokollen wie dem NICHD-Protokoll, dokumentiert die Aussage vollständig per Videoaufzeichnung, ausgelegt für die gerichtliche Verwertung, und vermeidet Mehrfachvernehmungen, um eine Re-Traumatisierung des Kindes zu verhindern.
Was ist ein Childhood House?
Ein Childhood House ist ein interdisziplinäres Kompetenzzentrum für die Vernehmung und Betreuung von kindlichen Opferzeugen. Es bündelt Polizei, Justiz, Kinder- und Jugendmedizin sowie psychologische Hilfe unter einem Dach. Die Initiative folgt dem skandinavischen Barnahus-Modell und wird in Deutschland vom Bundesfamilienministerium gefördert.
Wie unterstützt das System Vernehmungen nach dem NICHD-Protokoll?
Das System ist für Vernehmungen nach dem NICHD-Protokoll geeignet. Es ermöglicht eine durchgehende Aufzeichnung der gesamten Befragungsstruktur (Pre-substantive Phase, Substantive Phase, Closure), mit Markersystem für Protokollphasen, separater Mitschau für die Beobachtung durch das multidisziplinäre Team, Voice-of-God-Kommunikation zwischen Mitschau- und Vernehmungsraum und AES-256-Verschlüsselung.
Können mehrere Beobachter im Mitschauraum zuschauen?
Ja. Der Mitschauraum ist für die Beobachtung durch das multidisziplinäre Team konzipiert (Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendhilfe, Therapie, gegebenenfalls Verteidigung). Push-to-Talk und Voice-of-God-Funktion ermöglichen die Steuerung des Vernehmenden, ohne die Atmosphäre im Vernehmungsraum zu stören.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es in Deutschland?
In Deutschland regeln §58a StPO (schutzwürdige Interessen von Personen unter 18 Jahren), §255a StPO (Vorführung der Aufzeichnung anstelle einer erneuten Vernehmung) und §168e StPO (Videovernehmung) die Praxis. Die Technik von Mangold International ist auf die Form- und Sicherheitsanforderungen dieser Vernehmungen ausgelegt.
Ist es möglich, die Videoaufzeichnung zu unterbrechen?
Anwaltsgespräche können per Pause-Funktion vertraulich geführt werden, ohne die Gesamtdokumentation zu unterbrechen. Gleiches gilt für alle notwendigen Unterbrechungen: Sie werden in der Aufzeichnung lückenlos erfasst, enthalten aber keine vertraulichen Audio- oder Videodaten und wahren damit die Privatsphäre.
Wie werden die Aufzeichnungen gesichert?
Alle Aufzeichnungen können AES-256-verschlüsselt und mit Prüfsummen versehen werden, die jede Veränderung erkennen. Verwaltet werden sie in einem rollenbasierten Zugriffssystem.
Was sind die Méndez-Prinzipien, und wie unterstützt die audiovisuelle Aufzeichnung ihre Umsetzung?
Die Méndez-Prinzipien (Principles on Effective Interviewing for Investigations and Information Gathering, 2021) sind ein nicht bindendes Instrument des Völkerrechts für faire, wirksame und nicht erzwingende Vernehmungen, das 2022 von 53 UN-Mitgliedstaaten unterstützt wurde, darunter Deutschland. Sie sehen Audio- und Videoaufzeichnungen als wirksames Mittel, die Beweiserhebung zu verbessern und vor Missbrauch zu schützen. Bei der kindgerechten Vernehmung unterstützt die vollständige Aufzeichnung ihre Umsetzung: Die Befragung des Kindes bleibt nachvollziehbar, und das Kind muss seine Aussage nicht wiederholen.


