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§247a / §128a ZPO · AES-256 · Made in Germany

Gerichtssaal-Aufzeichnung – nach §247a StPO und §128a ZPO

Audiovisuelle Aufzeichnung von Hauptverhandlungen, Beweisaufnahmen und Videovernehmungen – manipulationssicher und justizgerecht.
  • §247a / §128a ZPO
  • Manipulationssicher
  • AES-256
  • Made in Germany
Mangold VideoSyncPro software displaying multi-camera courtroom recording on a laptop

Warum professionelle Gerichtstechnik entscheidend ist

Standard-Videokonferenzlösungen stoßen im Gerichtsumfeld schnell an ihre Grenzen.

Opferschutz und Verfahrensqualität

Videovernehmungslösungen ermöglichen Aussagen aus geschützten Räumen und unterstützen Opferschutz, ohne Verfahrensrechte zu beschneiden. Technisch hochwertige Übertragung verbessert die Wahrnehmung von Mimik, Gestik und Gesprächsdynamik.

Technische Stabilität

Vernehmungen und Hauptverhandlungen dürfen nicht an instabilen Verbindungen oder schlechter Tonqualität scheitern. Unzuverlässige Lösungen führen zu Verzögerungen, Vertagungen und erhöhtem organisatorischen Aufwand.

Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit

Audiovisuelle Aufzeichnungen im Gerichtsumfeld müssen manipulationssicher, nachvollziehbar und datenschutzkonform verarbeitet werden. Integritätsprüfungen, gesicherte Speicherung und protokollierte Zugriffe sind zentrale Anforderungen.

Vollständige Beweissicherung und Dokumentation

Ein professionelles AV-System unterstützt die vollständige Aufzeichnung und strukturierte Dokumentation gerichtlicher Vernehmungen - mit synchronisierten Quellen, Zeitstempeln, Markern und Integritätsprüfung.

Synchronisierte Multi-Quellen-Aufzeichnung

Mehrere Kameras und Audioquellen werden synchron aufgezeichnet - für lückenlose Dokumentation jeder Vernehmung.

Zeitstempel und Marker

Wichtige Momente können live markiert und mit Zeitstempeln versehen werden, für schnelle Navigation in der Aufzeichnung.

Manipulationsgeschützte Speicherung

Prüfsummen, Wasserzeichen und Protokollfunktionen sichern die Integrität jeder Aufzeichnung gerichtsfest.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Rechtssicherheit

Gerichtstaugliche, nachvollziehbare Aufzeichnungen mit Integritätsmechanismen.

Opferschutz

Getrennte Vernehmung und geschützte Aussageumgebung für sensible Verfahren.

Verfahrenseffizienz

Weniger Unterbrechungen, schnellere Terminierung, geringerer Reiseaufwand.

Beweisqualität

Klare Bild-/Tonübertragung und Mehrperspektiven-Dokumentation.

Datenschutz

Gesicherte Speicherung, Rollen-/Rechtekonzepte, DSGVO-konforme Verarbeitung.

Skalierbarkeit

Stationäre und mobile Lösungen für unterschiedliche Gerichtsstandorte.

Systemvarianten für Gerichte und Justiz

Von fest installierten Gerichtssaalsystemen bis zu mobilen Lösungen für flexible Einsätze.

Stationäre Gerichtssaal-Systeme

Courtroom with judge, attorneys, and defendant during a hearing

Zentrale Steuerung

Zentrale Steuerung im Gerichtssaal, Übertragung in Nebenräume oder Zuschauerräume sowie paralleles Aufzeichnen und Streaming.

Integration in Gerichts-IT

Anbindung an bestehende Justiz-IT und Dokumentationsprozesse möglich.

Wahrung der Öffentlichkeit

Kontrollierte Übertragung in öffentliche Zuschauersäle zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes.

Mobile Gerichtslösungen

Mangold portable AV Recording System for investigative interview

Schneller Aufbau

Für wechselnde Räume, Außenkammern oder Sondertermine - in wenigen Minuten einsatzbereit.

Keine feste Infrastruktur nötig

Autarker Betrieb - auch dort, wo keine feste technische Infrastruktur verfügbar ist.

Mehrere Standorte

Ein mobiles System versorgt mehrere Standorte und Außenstellen bedarfsgerecht.

VideoSyncPro Software

Synchronisierte Aufzeichnung, Live-Streaming und Verfahrensdokumentation für Gerichte.

Synchronisierte Aufzeichnung

Aufzeichnung mehrerer synchronisierter Quellen mit Zeitstempeln und Markern in einer Oberfläche.

Live-Streaming in mehrere Räume

Paralleles Streaming in Zuschauersäle, Nebenräume oder für entfernte Beteiligte.

Wasserzeichen und Informationseinblendungen

Automatische Einblendung von Aktenzeichen, Datum und Uhrzeit für maximale Rechtssicherheit.

Rollenbasierte Zugriffsrechte

Verschiedene Nutzergruppen erhalten exakt die Rechte, die sie für ihre Aufgaben benötigen.

Rechtssicherheit, Datenschutz und Integrität

Professionelle AV-Systeme für Gerichte müssen verfahrensrechtlich belastbar sein.

AES-256-Verschlüsselung

AES-256 Verschlüsselung nach den vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Verfahren.

Automatisierte Integritätsprüfung

Jede Aufzeichnung wird automatisch auf Unversehrtheit geprüft - Manipulation wird erkannt.

Manipulationsgeschützte Speicherung

Aufzeichnungen werden manipulationssicher gespeichert und archiviert.

Audit-Logs und Zugriffsdokumentation

Jeder Zugriff auf Aufzeichnungen wird protokolliert und nachvollziehbar dokumentiert.

Rollenbasierte Zugriffskontrolle

Nur befugte Personen erhalten Zugriff auf sensible Vernehmungs- und Verhandlungsaufzeichnungen.

DSGVO-konforme Verarbeitung

Gesicherte Speicherung und definierte Löschprozesse gemäß DSGVO und Datenschutzrecht.

Für wen ist die Lösung geeignet?

Gerichte

Effizientere Terminplanung, kürzere Verfahrensdauern, verbesserte Raumauslastung und vollständige Dokumentation für komplexe Verfahren.

Staatsanwaltschaften

Sichere Beweissicherung bei sensiblen Zeugen, geringeres Risiko von Aussageverlusten, belastbare Dokumentation für Verfahrensführung.

Strafverteidigung

Nachvollziehbare Dokumentation von Vernehmung und Verfahrensablauf, Unterstützung bei Beweiswürdigung und revisionsrelevanter Prüfung.

Opfer, Zeugen und Sachverständige

Reduzierte Belastung durch getrennte Vernehmung, flexible Teilnahme, geschützte Aussageumgebung.

Justiz-IT und Verwaltung

Zentrale Verwaltung mehrerer Systeme und Standorte, standardisierte Prozesse, skalierbare Einführung.

Rechtliche Grundlagen für Videovernehmungen vor Gericht

Zentrale Normen für audiovisuelle Aufzeichnungen im deutschen Recht.

§ 247a StPO

Videovernehmung in der Hauptverhandlung - ermöglicht Vernehmung außerhalb des Gerichtssaals per Videoübertragung.

§ 168e StPO

Getrennte Vernehmung / Schutzsituation - ermöglicht Vernehmung in geschützter Umgebung ohne Konfrontation.

§ 255a StPO

Verwendung aufgezeichneter Vernehmungen in der Hauptverhandlung als Beweismittel.

§ 58a StPO

Audiovisuelle Aufzeichnung im Ermittlungsverfahren - Grundlage für gerichtsverwertbare Vernehmungsaufzeichnungen.

§ 128a ZPO

Videoverhandlung im Zivilprozess - ermöglicht mündliche Verhandlung per Videokonferenz.

Häufig gestellte Fragen

Welche §-Paragrafen regeln die AV-Aufzeichnung im deutschen Gerichtssaal?

Die wichtigsten Grundlagen sind §247a StPO (Vernehmung außerhalb der Hauptverhandlung), §168e StPO (richterliche Videovernehmung), §255a StPO (Vorführung der Aufzeichnung statt erneuter Vernehmung), §58a StPO (Videoaufzeichnung von Zeugenaussagen) und §128a ZPO (Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Zivilprozess).

Wie wird die Echtheit der Aufzeichnung sichergestellt?

Jede Aufzeichnung erhält in eine Prüfsumme und kann AES-256-verschlüsselt werden. Aktenzeichen, Datum und Zeitstempel werden als Live-Overlay in jedes Kamerabild eingeblendet. Eine automatisierte Integritätsprüfung beim Abspielen erkennt Manipulationsversuche – die Aufzeichnung ist damit als Beweismittel verwendbar.

Können mehrere Kameras im Gerichtssaal eingesetzt werden?

Ja. Das Mangold-System unterstützt Mehrkamera-Aufzeichnung mit individueller PTZ-Steuerung – etwa für Zeugen, Richterbank, Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Eine intelligente Kameraschaltung kann die jeweils sprechende Person automatisch fokussieren.

Wie funktioniert eine Videovernehmung nach §168e StPO?

Bei einer richterlichen Videovernehmung wird der zu Vernehmende in einem geschützten Raum befragt, während Richter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal die Befragung verfolgen. Das Mangold-System überträgt das Bild- und Tonsignal lückenlos und zeichnet beide Räume synchron auf – mit Voice-of-God-Kommunikation für richterliche Anweisungen.

Welche Justiz-Standards erfüllt das System?

Das Mangold-System nutzt Verschlüsselung nach BSI-empfohlenen Verfahren und Manipulationssicherheit, erfüllt die §-Paragrafen für AV-Aufzeichnung in Strafprozess und Zivilprozess sowie die Anforderungen an Beweisintegrität für die gerichtliche Verwendung. Rollenbasierte Zugriffsrechte und Audit-Logs sind Standard.

Kann das System Online-Verhandlungen nach §128a ZPO unterstützen?

Ja. Das System ermöglicht Online-Verhandlungen mit professioneller AV-Qualität in beide Richtungen: Gerichtssaal-Beteiligte sehen und hören die Remote-Teilnehmer, und umgekehrt. Mit redundanter Aufzeichnung wird sichergestellt, dass keine Verhandlungssituation undokumentiert bleibt.

Welche Beweispakete können exportiert werden?

Das System exportiert in Standard-Videoformaten für allgemeine Justiz-Kompatibilität, in verschlüsselten Justiz-Paketen für sicheren Transfer zwischen Behörden, sowie als geschwärzte Versionen mit Wasserzeichen für die Akteneinsicht. Automatische PDF-Reports mit Metadaten und Verhandlungsmarkern sind ebenfalls verfügbar.

Rechtssichere Gerichtstechnik - auf Ihre Anforderungen zugeschnitten

Mangold liefert professionelle AV-Aufzeichnungssysteme für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden. Sprechen Sie mit uns über Ihr Projekt.