§247a StPO · §128a ZPO · Made in Germany
Gerichtssaal-Aufzeichnung nach §247a StPO und §128a ZPO
- §247a StPO / §128a ZPO
- Unterstützt die Méndez-Prinzipien
- Made in Germany
Jede erneute Vernehmung belastet Zeugen und verzögert das Verfahren
Standard-Videokonferenzlösungen stoßen im Gerichtsumfeld schnell an ihre Grenzen.
Opferschutz durch getrennte Vernehmung
Opfer und schutzbedürftige Zeugen sagen nach §247a und §168e StPO aus einem geschützten Raum aus, ohne Beschuldigten im Saal zu begegnen. Eine klare Übertragung macht Mimik, Gestik und Gesprächsdynamik für das Gericht wahrnehmbar.
Technische Stabilität
Vernehmungen und Hauptverhandlungen dürfen nicht an instabilen Verbindungen oder schlechter Tonqualität scheitern. Unzuverlässige Technik führt zu Verzögerungen, Vertagungen und zusätzlichem organisatorischen Aufwand.
Nachvollziehbare Dokumentation
Audiovisuelle Aufzeichnungen im Gerichtsumfeld müssen nachvollziehbar und datenschutzkonform verarbeitet werden. Integritätsprüfungen, gesicherte Speicherung und protokollierte Zugriffe sind zentrale Anforderungen.
Sie verantworten das Verfahren. Wir liefern die Technik dafür.
Aufzeichnungen mit Integritätsprüfung, die das Gericht jederzeit nachvollziehen kann.
Getrennte Vernehmung und geschützte Aussageumgebung für sensible Verfahren.
Weniger Unterbrechungen, schnellere Terminierung, geringerer Reiseaufwand.
Stabile Übertragung und Dokumentation aus mehreren Perspektiven.
Gesicherte Speicherung, Rollen- und Rechtekonzepte, DSGVO-konforme Verarbeitung.
Stationäre und mobile Lösungen für unterschiedliche Gerichtsstandorte.
So kommen Sie zum System
In drei Schritten zur geschützten Videovernehmung
- 1
Anforderungen klären
Wir besprechen mit Ihnen Säle, Vernehmungsräume, Übertragungswege und die Vorgaben Ihrer Justiz-IT.
- 2
System installieren
Mangold International plant und installiert das stationäre oder mobile System und stimmt es auf Ihre Räume ab.
- 3
Sicher verhandeln
Ihr Personal wird mit geringem Einarbeitungsaufwand eingewiesen. Vernehmungen laufen stabil und sind vollständig dokumentiert.
Systemvarianten für Gerichte und Justiz
Von fest installierten Gerichtssaalsystemen bis zu mobilen Lösungen für flexible Einsätze.
Stationäre Gerichtssaal-Systeme
Zentrale Steuerung
Zentrale Steuerung im Gerichtssaal, Übertragung in Nebenräume oder Zuschauerräume sowie paralleles Aufzeichnen und Streaming.
Integration in Gerichts-IT
Anbindung an bestehende Justiz-IT und Dokumentationsprozesse möglich.
Wahrung der Öffentlichkeit
Kontrollierte Übertragung in öffentliche Zuschauersäle zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes.
Mobile Gerichtslösungen
Schneller Aufbau
Für wechselnde Räume, Außenkammern oder Sondertermine, in wenigen Minuten einsatzbereit.
Keine feste Infrastruktur nötig
Autarker Betrieb auch dort, wo keine feste technische Infrastruktur verfügbar ist.
Mehrere Standorte
Ein mobiles System versorgt mehrere Standorte und Außenstellen bedarfsgerecht.
Vollständige Dokumentation jeder Vernehmung
Ein professionelles AV-System hält gerichtliche Vernehmungen vollständig fest und dokumentiert sie strukturiert, mit synchronisierten Quellen, Zeitstempeln, Markern und Integritätsprüfung.
Synchronisierte Multi-Quellen-Aufzeichnung
Mehrere Kameras und Audioquellen werden synchron aufgezeichnet, für eine lückenlose Dokumentation jeder Vernehmung.
Zeitstempel und Marker
Wichtige Momente können live markiert und mit Zeitstempeln versehen werden, für schnelle Navigation in der Aufzeichnung.
Manipulationsgeschützte Speicherung
Prüfsummen, Wasserzeichen und Protokollfunktionen sichern die Integrität jeder Aufzeichnung. Jede Veränderung wird erkannt.
Mangold VideoSyncPro Software
Synchronisierte Aufzeichnung, Live-Streaming und Verfahrensdokumentation für Gerichte.
Synchronisierte Aufzeichnung
Aufzeichnung mehrerer synchronisierter Quellen mit Zeitstempeln und Markern in einer Oberfläche.
Live-Streaming in mehrere Räume
Paralleles Streaming in Zuschauersäle, Nebenräume oder für entfernte Beteiligte.
Wasserzeichen und Informationseinblendungen
Automatische Einblendung von Aktenzeichen, Datum und Uhrzeit in jedes Bild, damit jede Sequenz eindeutig zugeordnet werden kann.
Rollenbasierte Zugriffsrechte
Verschiedene Nutzergruppen erhalten genau die Rechte, die sie für ihre Aufgaben benötigen.
Worauf Sie sich verlassen können
AV-Systeme für Gerichte müssen verfahrensrechtlich belastbar sein. Diese Zusagen gelten für jede Installation.
AES-256-Verschlüsselung
AES-256-Verschlüsselung nach den vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Verfahren.
Automatisierte Integritätsprüfung
Jede Aufzeichnung wird automatisch auf Unversehrtheit geprüft. Jede Veränderung wird erkannt.
Manipulationsgeschützte Speicherung
Aufzeichnungen werden manipulationsgeschützt gespeichert und archiviert.
Audit-Logs und Zugriffsdokumentation
Jeder Zugriff auf Aufzeichnungen wird protokolliert und nachvollziehbar dokumentiert.
Rollenbasierte Zugriffskontrolle
Nur befugte Personen erhalten Zugriff auf sensible Vernehmungs- und Verhandlungsaufzeichnungen.
DSGVO-konforme Verarbeitung
Gesicherte Speicherung und definierte Löschprozesse gemäß DSGVO und Datenschutzrecht.
Für wen ist die Lösung geeignet?
Effizientere Terminplanung, kürzere Verfahrensdauern, bessere Raumauslastung und vollständige Dokumentation für komplexe Verfahren.
Sichere Beweissicherung bei sensiblen Zeugen, geringeres Risiko von Aussageverlusten, belastbare Dokumentation für die Verfahrensführung.
Nachvollziehbare Dokumentation von Vernehmung und Verfahrensablauf, Unterstützung bei Beweiswürdigung und revisionsrelevanter Prüfung.
Weniger Belastung durch getrennte Vernehmung, flexible Teilnahme, geschützte Aussageumgebung.
Zentrale Verwaltung mehrerer Systeme und Standorte, standardisierte Prozesse, skalierbare Einführung.
Rechtliche Grundlagen für Videovernehmungen vor Gericht
Zentrale Normen für audiovisuelle Aufzeichnungen im deutschen Recht.
§ 247a StPO
Videovernehmung in der Hauptverhandlung: ermöglicht die Vernehmung außerhalb des Gerichtssaals per Videoübertragung.
§ 168e StPO
Getrennte Vernehmung in einer Schutzsituation: ermöglicht die Vernehmung in geschützter Umgebung ohne Konfrontation.
§ 255a StPO
Vorführung aufgezeichneter Vernehmungen in der Hauptverhandlung als Beweismittel, statt erneuter Vernehmung.
§ 58a StPO
Audiovisuelle Aufzeichnung im Ermittlungsverfahren: Grundlage für gerichtlich verwertbare Vernehmungsaufzeichnungen.
§ 128a ZPO
Videoverhandlung im Zivilprozess: ermöglicht die mündliche Verhandlung per Videokonferenz.
Méndez-Prinzipien im Gerichtsverfahren
Die Méndez-Prinzipien beschreiben eine Befragung ohne Zwang, die auf Vertrauen und nachvollziehbarer Dokumentation beruht. Das Mangold-System unterstützt die Umsetzung der Méndez-Prinzipien, indem es Aussagen aus einem geschützten Raum vollständig in Bild und Ton festhält. Schutzbedürftige Personen sagen ohne Konfrontation aus, und das Gericht kann jede Befragung später nachvollziehen.
Schützen Sie Zeugen vor der erneuten Vernehmung
Mangold International liefert AV-Aufzeichnungssysteme für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden. Sprechen Sie mit uns über Ihr Projekt.
Häufig gestellte Fragen
Welche §-Paragrafen regeln die AV-Aufzeichnung im deutschen Gerichtssaal?
Die wichtigsten Grundlagen sind §247a StPO (Vernehmung außerhalb der Hauptverhandlung), §168e StPO (richterliche Videovernehmung), §255a StPO (Vorführung der Aufzeichnung statt erneuter Vernehmung), §58a StPO (Videoaufzeichnung von Zeugenaussagen) und §128a ZPO (Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Zivilprozess).
Wie wird die Echtheit der Aufzeichnung sichergestellt?
Jede Aufzeichnung erhält eine Prüfsumme und kann AES-256-verschlüsselt werden. Aktenzeichen, Datum und Zeitstempel werden als Live-Overlay in jedes Kamerabild eingeblendet. Eine automatisierte Integritätsprüfung beim Abspielen erkennt jede Veränderung. Die Aufzeichnung ist damit für die gerichtliche Verwertung ausgelegt.
Können mehrere Kameras im Gerichtssaal eingesetzt werden?
Ja. Das Mangold-System unterstützt Mehrkamera-Aufzeichnung mit individueller PTZ-Steuerung, etwa für Zeugen, Richterbank, Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Eine Kameraschaltung kann die jeweils sprechende Person automatisch fokussieren.
Wie funktioniert eine Videovernehmung nach §168e StPO?
Bei einer richterlichen Videovernehmung wird die zu vernehmende Person in einem geschützten Raum befragt, während Richter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft die Befragung in einem anderen Raum verfolgen. Das Mangold-System überträgt Bild und Ton lückenlos und zeichnet beide Räume synchron auf, mit Voice-of-God-Kommunikation für richterliche Anweisungen.
Welche Anforderungen der Justiz unterstützt das System?
Das Mangold-System nutzt Verschlüsselung nach BSI-empfohlenen Verfahren, erkennt Veränderungen an Aufzeichnungen über Prüfsummen und ist auf die Anforderungen der §§ 247a, 168e, 255a und 58a StPO sowie §128a ZPO ausgelegt. Rollenbasierte Zugriffsrechte und Audit-Logs sind Standard.
Kann das System Online-Verhandlungen nach §128a ZPO unterstützen?
Ja. Das System ermöglicht Online-Verhandlungen mit professioneller AV-Qualität in beide Richtungen: Beteiligte im Gerichtssaal sehen und hören die Remote-Teilnehmenden und umgekehrt. Eine redundante Aufzeichnung sorgt dafür, dass keine Verhandlungssituation undokumentiert bleibt.
Welche Beweispakete können exportiert werden?
Das System exportiert in Standard-Videoformaten für allgemeine Justiz-Kompatibilität, in verschlüsselten Justiz-Paketen für den sicheren Transfer zwischen Behörden sowie als geschwärzte Versionen mit Wasserzeichen für die Akteneinsicht. Automatische PDF-Reports mit Metadaten und Verhandlungsmarkern sind ebenfalls verfügbar.
Unterstützt das System die Méndez-Prinzipien?
Das Mangold-System unterstützt die Umsetzung der Méndez-Prinzipien. Aussagen aus einem geschützten Raum werden vollständig und synchron in Bild und Ton dokumentiert. So bleibt jede Befragung für das Gericht und alle Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar.